Geschichte

Steuerberatende Tätigkeiten lassen sich bis ins Altertum zurückverfolgen. Im Römischen Reich führten „oratores“ („Redner“) für die von ihnen vertretene Partei auch in Steuerstreitigkeiten vor Gericht das Wort. Die Rechtsfigur des „Redners“ wurde in der Neuzeit u. a. von „Rechtsberatern“ und „Wirtschaftshelfern“ abgelöst, ohne dass ein konkretes Berufsbild entstand. Dieser Schritt vollzog sich 1891 im Zuge der Miquelschen Steuerreform, die erstmalig ausdrücklich die Hinzuziehung von Bevollmächtigten vorsah. In den Folgejahren bildete sich der Beruf des Steuerberaters als berufliche Möglichkeit sowohl für Akademiker als auch für Praktiker heraus. Das 1961 verabschiedete Steuerberatungsgesetz hielt an der zu dieser Zeit vorhandenen Unterteilung des Berufsstandes in Steuerberater und Steuerbevollmächtigte fest. Seit 1975 gibt es den Steuerberater als einheitlichen Beruf in der heute geltenden Ausprägung.